Voraussetzung

Sie/Er muss min. 16 Jahre alt, körperlich und geistig gesund sein. Nach Antragsannahme beginnt eine einjährige Probezeit als Feuerwehrfrau/-mann Anwärter. In dieser Zeit muss der Truppmann Teil 1 Lehrgang (Grundausbildung) sowie ein Erste Hilfe Kurs erfolgreich absolviert werden. Nach dem Probejahr und der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrgängen wird man als Feuerwehrfrau/-mann vollwertiges Mitglied der Feuerwehr. Das Erreichen höherer Dienstgrade hängt dann vom Besuch weiterer Lehrgänge und der Dienstzeit ab.